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Eine Form der Altersvorsorge ist die Riester-Rente. Sie wird vom Staat
gefördert, sie ist freiwillig und privat. Der Name Riester-Rente kommt vom
Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester. Er empfahl, durch
eine staatliche Altersvorsorgezulage die private Altersvorsorge zu fördern.
In den Jahren 2000-2001 entstand die Riester Rente. Das Versorgungsloch der
Versicherten was durch die Reform entstand sollte die Riester Rente decken. Das
Versorgungsloch entstand als das Rentenniveau von 70% auf 67% reduziert wurde.
Offiziell heißt die Riester-Rente „zusätzliche Kapital gedeckte Altersvorsorge“.
Die Riester-Rente basiert erstmals in der Geschichte der Sozialversicherungen
auf der Kapitaldeckung und nicht wie alle Versicherungen vor ihr auf dem
Umlageverfahren.
Wie funktioniert die Riester-Rente?
Auf einer freiwilligen, privaten Basis, gründet sich die Riester-Rente. Man
zahlt individuell in eine privaten Rentenversicherung, einen Sparplan, einen
Fond oder Ähnliches, während des aktiven Arbeitslebens ein und erhält hierfür
eine staatliche Förderung in Form von Steuerfreibeträgen oder Zulagen als
zusätzliches Extra.
An bestimmten Bedingungen ist diese Förderung jedoch geknüpft.
Die Bedingungen der Riester-Rente sind:
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Vertraglich muss zugesichert sein, dass bei beginn der Auszahlphase der Rente,
die eingezahlten Altersvorsorgebeträge auch wirklich zur Verfügung stehen.
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Bestimmte vorgegebene Informationen müssen die Altersvorsorgeverträge
bereitstellen.
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Ab Erreichen des Rentenalters muss die Rentenleistung ein Leben lang garantiert
sein.
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Mit Erreichen des Rentenalters dürfen die Rentenleistungen, momentan frühestens
mit 60 Jahren, eintreten.
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Auf mindestens 10 Jahre müssen die Abschlusskosten verteilt sein.
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Die Verpfändung und Übertragung muss in den privaten Vorsorgeverträgen
ausgeschlossen sein.
Wer bekommt bei der Riester-Rente die Förderung?
Durch die Riester haben verschiedene
Personengruppen einen Anspruch auf Förderung. Das sind alle rentenpflichtversicherten Selbständige und
Arbeitnehmer, auch Zivildienst- und Wehrdienstleistende oder Arbeitslose. Fast
jeder hat in der Regel einen Anspruch auf Riester-Rente. Solange er nicht
nichtversicherungspflichtig, freiwillig versichert, bereits Rentner ist.
© Autor: Benjamin Hohmann
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