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Heute ist die betriebliche Altersvorsorge der Arbeitnehmer ein sehr wichtiger
Bestandteil der sozialen Sicherung.
Die betriebliche Altersvorsorge soll gemeinsam mit der privaten Vorsorge und der
gesetzlichen Rentenversicherung, beim Ausscheiden aus dem Arbeitsleben, zu einer
angemessenen Gesamtversorgung führen.
Arbeitgeberhaftung durch
bAV
Sehr geehrte Damen und Herren der Geschäftsführung,
wir, ausgewählte Versicherungsmakler, möchten uns bei Ihnen vorstellen:
Als unser Einführungsangebot bieten wir
Ihnen ein kostenloses Gespräch im Spezialgebiet
Arbeitgeberhaftung/Betriebsrentengesetz an. Für dieses ca. 30-minütige Gespräch
vereinbaren Sie bitte mit uns telefonisch einen Termin.
Um die Tragweite der Uninformiertheit der
Unternehmen in einem Rechtsgebiet, das dieses nur am äußersten Rande tangiert,
darzulegen, haben wir Ihnen unseren Schnelltest Arbeitgeberhaftung durch bAV als
PDF Formular hinterlegt.
Nur wenn Sie diesen Schnelltest innerhalb
von 2 Minuten sicher durchlaufen, können Sie
davon ausgehen, dass Sie Ihre Haftung tatsächlich minimiert haben.
Kaum einem Unternehmer ist klar, dass dieser laut Gesetz noch 30 Jahre lang nach
Ausscheiden seiner Mitarbeiter haftet. Selbst bei geringer Fluktuation scheiden
immer wieder Mitarbeiter durch Heirat, Umzug und dergleichen aus. Auch hier
haftet der Arbeitgeber noch 30 lange Jahre
nach.
In der Regel sind Versicherungsmakler mit dem VVG vertraut. Doch die wenigsten
sind über das Betriebsrentengesetz und dessen
Haftungsproblematik informiert.
Wir würden uns freuen, mit Ihnen ein Gespräch führen zu dürfen, damit Sie
erkennen, dass wir nicht nur Tipps im VVG für Sie bereit halten, sondern Ihnen
durch externe Ansprechpartner möglicherweise Ihr Arbeitgeberhaftungsrisiko
erheblich reduzieren könnten.
Egal, in welcher Größe sich Ihr Unternehmen befindet, die Arbeitgeberhaftung
kann das Aus bedeuten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gilbert Werthmann GmbH
Versicherungsmakler
© Autor: Gilbert Werthmann GmbH
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